Energieausweis
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Gebäudeeigentümer und Wohnungsunternehmen seit dem 01.07.2008 verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung oder beim Verkauf von Wohngebäuden einen Energieausweis vorzulegen. Er enthält Aussagen zur energetischen Qualität eines Gebäudes und Modernisierungsempfehlungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben die Eigentümer die Wahl zwischen dem:
- verbrauchsorientierten Energieausweis und dem
- bedarfsorientierten Energieausweis
Wegen der größeren Aussagekraft empfehlen wir Ihnen den bedarfsorientierten Energieausweis. Für Nichtwohngebäude wird entsprechend der EnEV ab 01.07.2009 der Energieausweis Pflicht.
Kontaktieren Sie uns, wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Ansprechpartner
Harald Barthel
Tel.: 0351 468-3406
E-Mail Kontakt
Energieeinsparverordnung
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden





